Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines

1- 1. Unsere nachstehenden Verkauf-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen unseres Unternehmens und werden maßgebend und bindend, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.

1- 2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die mit unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie seitens des Auftraggebers der Bestellung zugrunde gelegt werden.

1- 3. Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns gesondert schriftlich bestätigt werden. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf andere übertragen werden, §354 a HGB bleibt unberührt.

2. Angebot und Abschluss

2- 1. Maßgebend ist der am Tage der Lieferung gültige Preis. Der Abschluss erfolgt durch die schriftliche Annahmebestätigung des Auftrages. In der Auftragsbestätigung werden Gegenstand, Umfang, Preis und Bedingungen der Lieferung endgültig unter Ausschluss der Wirksamkeit mündlich getroffener Absprachen bestimmt.

3. Preise

3- 1. Unsere angegebenen Preise in Euro sind Preise ohne MwSt. ab Werk.

3- 2. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen.

3- 3. Nebenkosten wie Transport- und Versicherungskosten, Zoll und Einfuhrgebühren, werden von uns zur anteilig Berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

4- 1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kommt in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

4- 2. Zurückbehaltung oder Aufrechnung, wegen vom Verkäufer bestrittener Ansprüche des Käufers, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückbehaltung setzt ferner voraus, dass der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so steht ihm ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB oder ein sonstiges Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

4- 3. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen den Verkäufer, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Wird dies innerhalb einer angemessenen Frist verweigert, so kann der Verkäufer unbeschadet weiterer Rechte vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.

4- 4. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontiermöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechsel oder Scheck, so trägt der Käufer die Kosten der Diskontierung und Einziehung.

5. Eigentumsvorbehalt

5- 1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen, bei laufender Geschäftsverbindung bis zur Tilgung unserer sämtlichen Forderungen unabhängig davon, aus welcher Lieferung die ausstehende Forderung herrührt, unser Eigentum.

5- 2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten sorgfältig in dafür geeigneten Räumen einzulagern und zu verwahren. Er hat die Vorbehaltsware gegen Abhandenkommen und Beschädigungen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

5- 3. Forderungen aus dem Verkauf von Waren, die der Verkäufer an den Käufer verkauft hat und die noch nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen sind, tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des zwischen Verkäufer und dem Käufer vereinbarten Rechnungswertes an die Verkäufer ab. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der vom Käufer gelieferten und noch nicht im Eigentum des Käufers befindlichen Waren und über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen zu geben sowie die Abnehmer des Käufers von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

5- 4. Der Käufer ist berechtigt, über die ihm vom Verkäufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen und die dem Verkäufer abgetretenen Forderungen einzuziehen. Diese Rechte erlöschen, sobald der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nicht rechtzeitig nachkommt, die Zahlung einstellt und/oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, ist der Verkäufer berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts, ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts, die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.

6. Lieferzeit/Lieferungen

6- 1. Aufträge/Bestellungen werden umgehend ausgeführt, sofern uns rechtzeitig die gesamten

Unterlagen vom Besteller, die wir für die Ausführung des Auftrages benötigen, vorliegen.

6- 2. Ebenso verlängern sich die Lieferfristen angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung durch uns

auf höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretenen Störungen, z. B. Krieg,

terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch die Zulieferanten betreffend, sowie das Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung

von Lieferungen erforderlicher Genehmigungen, zurückzuführen ist.

6- 3. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

6- 4. Zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt.

7. Versand

7- 1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers.

7- 2. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wobei wir uns jedoch bemühen, den Wünschen

des Bestellers weitgehend Rechnung zu tragen.

7- 3. Eine Haftung für einen dem Besteller durch den Transport entstandenen Schaden wird nicht

übernommen, jedoch tragen wir für eine ordnungsgemäße Verpackung und Verladung Sorge,

ohne damit eine Rechtspflicht anzuerkennen.

7- 4. Es obliegt dem Empfänger, die Vollständigkeit der Lieferung und eventuelle Transportschäden sofort bei Empfang der Ware festzustellen und diese dem Transportunternehmen anzumelden. Zur Sicherstellung der Ersatzansprüche hat sich der Empfänger Beanstandungen auf dem Lieferschein vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen.

– ungeachtet der vorstehenden Freizeichnung – .

8. Gewährleistung/Mängel

8- 1. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Waren bei Gefahrübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Eine Garantie liegt nur dann vor, wenn Sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich als solche gekennzeichnet ist.

8- 2. Soweit der Vertrag für beide Handelspartner ein Handelsgeschäft darstellt, gilt die unverzügliche Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377. HGB

8- 3. Auch soweit der § 377 HGB nicht zur Anwendung kommt, hat der Kunde, wenn er Unternehmer ist, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen.

Andernfalls sind Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

8- 4. Bei begründeten Beanstandungen liefern wir unentgeltlich Ersatz in einwandfreier Ware für die mangelhafte Ware, die wir zurücknehmen. Wird die Nacherfüllung nicht innerhalb einer von dem Käufer schriftlich gesetzten angemessenen Frist von mindestens einem Monat vorgenommen, ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

8- 5. Weitere Ansprüche beschränken sich auf die Abtretung der uns gegen den Vorlieferanten zustehenden Ansprüche, sofern offenkundige Mängel der verarbeiteten Rohstofffe nicht von uns erkannt werden müssen.

8- 6. Von einer Beanstandung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Beschädigung durch Gewalt, durch unsachgemäße Behandlung und Verwendung, übermäßige Beanspruchung oder durch elementare Einflüsse.

8- 7.Durch eigenmächtige selbst vorgenommene oder bei durch Dritte veranlassten Eingriffen in die Ware erlischt das Recht der Mängelrüge.

8- 8. Soweit sich eine Mängelrüge als unberechtigt erweist, und der Käufer dies zu vertreten hat, hat er uns die Kosten der Nacherfüllung, die durch Prüfung der Mängelrüge entstanden sind,

zu erstatten.

8- 9. Sämtliche Gewährleistungspflichten verjähren innerhalb von einem Jahr nach Ablieferung des Liefergegegnstandes. § 475 HGB bleibt unberührt.

8- 10. Unsere anwendungstechnische Beratung mündlich, bildlich oder in Schriftform erfolgt nach bestem Wissen. Dieses beruht auf unserer Erfahrung und gilt als unverbindlicher Hinweis.

Dem Käufer obliegt die Prüfung der jeweiligen Eignung der Produkte für den von ihm angestrebten Einsatzzweck (Verwendung, Verlegung und weitere Verarbeitung) Der Verkäufer übernimmt hierfür keine Gewähr.

9. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

9- 1. In allen Fällen, in denen der Verkäufer abweichend von den vorstehenden Bedingungen, aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen, zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet er nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit zu Last fällt. Unberührt bleibt die verschuldungsunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällendes Satzes 1 auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10- 1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Geschäftssitz in Nettersheim.

10- 2. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkunden-, Scheck-, und Wechselklagen ist soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, nach Maßgabe unseres Geschäftssitzes.

10- 3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Kaufrechts finden keine Anwendung

11. Anpassungsklausel

11- 1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

Sitz der Gesellschaft: Gewerbegebiet Zingsheim-Süd 40, 53947 Nettersheim, Amtsgericht Düren HRA 2790

Komplementär: Airfit Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Düren HRB 5108, Geschäftsführer: Josef Zimmermann

Stand April 2009